Grüne Zölle
Wirksame Maßnahmen gegen die Klimakrise?
Was sind „Grüne Zölle“?
Dass CO2-Einsparungen durch Abwanderung von Unternehmen in einer Region dazu führen, dass in anderen Regionen der Welt dadurch mehr CO2 produziert wird, wird durch das Phänomen „Carbon Leakage“ beschrieben. Dieser CO2-Auslagerung in Drittstaaten soll mittels „Grüner Zölle“ entgegengewirkt werden. Im bereits 2021 erschienenen „Fit for 55“-Paket werden diese vorgestellt. Das Paket enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften der EU. Außerdem wird das Ziel formuliert, dass diese zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Produkte führen.
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), oder auch „Grüne Zölle“, sind Maßnahmen der EU, welche im Kampf gegen die Klimakrise eingesetzt werden. Die EU zielt darauf ab, mehr Klimagerechtigkeit mit den „Grünen Zöllen“ zu erreichen, indem Unternehmen in der EU ihre Produktion umstellen und umstellen sollen. Der Verkauf von Waren von Firmen, welche aufgrund der billigeren, aber auch umweltschädlicheren Produktionsbedingungen aus der EU abgewandert sind, wird durch die „grünen Zölle“ erschwert. Beim Import von Waren, welche besonders viel CO2 verursacht haben, wird das neue Konzept in Zukunft fällig werden.
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), oder auch „Grüne Zölle“, sind Maßnahmen der EU, welche im Kampf gegen die Klimakrise eingesetzt werden. Die EU zielt darauf ab, mehr Klimagerechtigkeit mit den „Grünen Zöllen“ zu erreichen, indem Unternehmen in der EU ihre Produktion umstellen und umstellen sollen. Der Verkauf von Waren von Firmen, welche aufgrund der billigeren, aber auch umweltschädlicheren Produktionsbedingungen aus der EU abgewandert sind, wird durch die „grünen Zölle“ erschwert. Beim Import von Waren, welche besonders viel CO2 verursacht haben, wird das neue Konzept in Zukunft fällig werden.
Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsystems bzw. die „Grünen Zölle“
Die EU hat ein Phasenmodell geplant, welches im Jahr 2023 eingeführt werden soll. Im Zeitraum von 2023 bis 2025 wird noch eine vereinfachte Form des CBAM gelten und eine vierteljährliche Berichtspflicht zur Anwendung gelangen. Ab 2026 müssen die direkt oder indirekt entstandenen Emissionen finanziell ausgeglichen werden, wobei auch CBAM-Erklärungen abgegeben werden sollen. Diese enthält die Gesamtmenge jeder eingeführten Warenart, die Summe der Emissionen in Tonnen CO2-Emissionen und die Gesamtzahl der Gesamtemissionen entsprechende CBAM-Zertifikate.
Der derzeitige Entwurf umfasst Waren aus Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Strom. Eine zusätzliche Ergänzung organischer Chemikalien, Polymere, sowie Wasserstoff und Ammoniak schlägt das europäische Parlament vor.
Der derzeitige Entwurf umfasst Waren aus Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Strom. Eine zusätzliche Ergänzung organischer Chemikalien, Polymere, sowie Wasserstoff und Ammoniak schlägt das europäische Parlament vor.
Ein einheitlicher CO2-Preis
Der Grundgedanke der „Grünen Zöllen“ ist es zu verhindern, dass die Anstrengungen der Union zur Emissionsminderung durch steigende Emissionen außerhalb der Union aufgrund der Verlagerung der Produktion in Drittstaaten oder der gestiegenen Einfuhr von CO2-intensiven Erzeugnissen wieder zunichte gemacht werden.
Da die „Grünen Zölle“ bis jetzt nur für ausgewählte Industriezweige gelten und somit nicht alle Unternehmen für ihre CO2-Emissionen bezahlen müssen, wäre ein einheitlicher CO2-Preis eine noch stärkere Lösung. Denn somit müssten alle Unternehmen für ihre Emissionen bezahlen, unabhängig von den erzeugten Produkten.
Da die „Grünen Zölle“ bis jetzt nur für ausgewählte Industriezweige gelten und somit nicht alle Unternehmen für ihre CO2-Emissionen bezahlen müssen, wäre ein einheitlicher CO2-Preis eine noch stärkere Lösung. Denn somit müssten alle Unternehmen für ihre Emissionen bezahlen, unabhängig von den erzeugten Produkten.
Zusammenfassung
Die Einführung der „Grünen Zölle“ werden im „Fit for 55“-Paket formuliert und sollen EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Bis 2050 soll das „Fit for 55“-Paket und im genaueren, die „Grünen Zölle“, zur Klimaneutralität beitragen. Die Regelungen für den Import von Waren gelten im ersten Entwurf nur für ausgewählte Stoffe bzw. Produkte. Eine einheitliche Regelung für alle Importe außerhalb der EU wird gefordert.
Literatur:
Moment Magazin. 2022. Wie „Grüne Zölle“ mehr Klimagerechtigkeit in der EU bringen sollen. Instagram. https://www.instagram.com/p/CmqYcCBq04o/?hl=de (Zugegriffen: 02.01.2023)
Bundeskanzleramt. 2022. „Grünes Licht“ für CBAM: Rat erzielt Einvernehmen über das CO2-Grenzausgleichssystem. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2022/gruenes-licht-fuer-cbam-rat-erzielt-einvernehmen-ueber-das-co2-grenzausgleichssystem.html (Zugegriffen: 02.01.2023)
KPMG. 2022. CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Meldepflichten schon ab 2023 – welche Vorbereitungen den Einstieg erleichtern. https://home.kpmg/at/de/home/insights/2022/10/tn-co2-grenzausgleichssystem-meldepflichten-schon-ab-2023-welche-vorbereitungen-den-einstieg-erleichtern.html (Zugegriffen: 02.01.2023)
Literatur:
Moment Magazin. 2022. Wie „Grüne Zölle“ mehr Klimagerechtigkeit in der EU bringen sollen. Instagram. https://www.instagram.com/p/CmqYcCBq04o/?hl=de (Zugegriffen: 02.01.2023)
Bundeskanzleramt. 2022. „Grünes Licht“ für CBAM: Rat erzielt Einvernehmen über das CO2-Grenzausgleichssystem. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2022/gruenes-licht-fuer-cbam-rat-erzielt-einvernehmen-ueber-das-co2-grenzausgleichssystem.html (Zugegriffen: 02.01.2023)
KPMG. 2022. CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Meldepflichten schon ab 2023 – welche Vorbereitungen den Einstieg erleichtern. https://home.kpmg/at/de/home/insights/2022/10/tn-co2-grenzausgleichssystem-meldepflichten-schon-ab-2023-welche-vorbereitungen-den-einstieg-erleichtern.html (Zugegriffen: 02.01.2023)