Das EU-Lieferkettengesetz
Transparenz und Nachhaltigkeit in Recht und Wirtschaft verankern
Eine Gesetzgebung für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft
Klima-, Umwelt- und Menschenrechte sollen durch das neue Lieferkettengesetzt gesichert, sowie ein ökologischer Wandel vorangetrieben werden. Das neue EU-Lieferkettengesetz, welches Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferketten verpflichtet, wurde von der europäischen Kommission im Februar 2022 beschlossen. Die Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs wird somit für Firmen verpflichtend, worunter auch direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen fallen. Ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten soll mit diesen Regelungen gefördert werden. Negative Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit wie Kinderarbeit, sowie anderweitige Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, Umweltverschmutzung und der Verlust der biologischen Vielfalt sollen verhindert werden. Außerdem wird eine gleiche Wettbewerbsorientierung und Transparenz durch diese Schritte erwartet, sowie ein positiver ökologischer Wandel und positive Auswirkung auf Menschenrechte.
Von dieser Sorgfaltspflicht sind ab dem Jahr 2023 deutsche Unternehmen betroffen, welche mindestens 500 Beschäftigte und einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich verzeichnen. Im Textil-, Lebensmittel-, Bergbau – und Landwirtschaftssektor liegt die Schwelle bei 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 40 Millionen Euro, da hier die Gefahr von Ausbeutung und Umweltverstößen besonders hoch ist. Obwohl auch die Bereiche Bauwesen, Finanzen, Transport und Energie als Risikosektoren zu verstehen sind, werden keine einheitlichen Regelungen aufgeführt. Des Weiteren sind auch Schwachstellen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zu kritisieren, wodurch die Hürden für Schadenersatzklagen weiterhin hoch sind.
Durch freiwillige Maßnahmen, welche in vergangenen Jahren von Unternehmen getroffen wurden, wurden nur wenige Verbesserungen erzielt. Im Bereich der Nachhaltigkeit wird durch das EU-Lieferkettengesetz eine Sorgfaltspflicht eingeführt, welche durch freiwillige Aktionen nur schwer zu erreichen ist.
Bei dieser Sorgfaltspflicht werden EU- Unternehmen, sowie ihre Tochtergesellschaften, in zwei Gruppen unterteilt. Kleine und mittlere Unternehmen werden mit diesem Vorschlag nicht direkt verpflichtet.
Von dieser Sorgfaltspflicht sind ab dem Jahr 2023 deutsche Unternehmen betroffen, welche mindestens 500 Beschäftigte und einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich verzeichnen. Im Textil-, Lebensmittel-, Bergbau – und Landwirtschaftssektor liegt die Schwelle bei 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 40 Millionen Euro, da hier die Gefahr von Ausbeutung und Umweltverstößen besonders hoch ist. Obwohl auch die Bereiche Bauwesen, Finanzen, Transport und Energie als Risikosektoren zu verstehen sind, werden keine einheitlichen Regelungen aufgeführt. Des Weiteren sind auch Schwachstellen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zu kritisieren, wodurch die Hürden für Schadenersatzklagen weiterhin hoch sind.
Durch freiwillige Maßnahmen, welche in vergangenen Jahren von Unternehmen getroffen wurden, wurden nur wenige Verbesserungen erzielt. Im Bereich der Nachhaltigkeit wird durch das EU-Lieferkettengesetz eine Sorgfaltspflicht eingeführt, welche durch freiwillige Aktionen nur schwer zu erreichen ist.
Bei dieser Sorgfaltspflicht werden EU- Unternehmen, sowie ihre Tochtergesellschaften, in zwei Gruppen unterteilt. Kleine und mittlere Unternehmen werden mit diesem Vorschlag nicht direkt verpflichtet.
- „Gruppe 1: alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit)
- Gruppe 2: andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit haben. Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften zwei Jahre später als für Gruppe 1 (Europäische Kommission 2022).“
Wie „funktioniert“ das neue Gesetz?
Für kleine und mittlere Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor wird der Druck groß, hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu handeln. Internationale Handelsregeln müssen hierbei immer miteinbezogen werden.
Durch diese neue Verordnung wird ein wirksamer Schutz der Menschen- und Umweltrechte ermöglicht, welcher in den internationalen Abkommen verankert ist. Betriebe sind gefordert, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen gewährleisten. Außerdem sollen durch Maßnahmen und Prioritätensetzung negative Umweltauswirkungen vermieden werden. Die Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen sanktioniert. Zusätzlich werden auch finanzielle Anreize eingeführt, um die Betriebe positiv zu motivieren.
Durch diese neue Verordnung wird ein wirksamer Schutz der Menschen- und Umweltrechte ermöglicht, welcher in den internationalen Abkommen verankert ist. Betriebe sind gefordert, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen gewährleisten. Außerdem sollen durch Maßnahmen und Prioritätensetzung negative Umweltauswirkungen vermieden werden. Die Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen sanktioniert. Zusätzlich werden auch finanzielle Anreize eingeführt, um die Betriebe positiv zu motivieren.
Zusammenfassung
Die aktuellen und zukünftigen Krisen und Herausforderungen erfordern klare Spielregeln, damit menschenwürdige Arbeit, Klima- und Umweltschutz besser verankert sind.
Das von der europäischen Kommission beschlossene neue Lieferkettengesetz, welches Unternehmen dazu verpflichtet, ihre gesamte Wertschöpfungskette im Blick zu haben, tritt 2023 in Kraft. Jedoch sind nicht alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen von dieser Sorgfaltspflicht betroffen und eine notwendige allumfassende Regelung ist noch ausstehend. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer menschen- und umweltgerechten Welt wird damit jedoch damit gemacht.
Literatur:
Kind, Martina. 2022. Für Mensch und Natur. Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/kolumne/nachhaltige-lieferkette-eu-lieferkettengesetz-menschenrechte-1.5555673 (Zugegriffen: 13.06.2022)
Europäische Kommission. 2022. Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Unternehmensregeln für Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest. Pressemitteilung. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1145 (Zugegriffen: 13.06.2022)
Das von der europäischen Kommission beschlossene neue Lieferkettengesetz, welches Unternehmen dazu verpflichtet, ihre gesamte Wertschöpfungskette im Blick zu haben, tritt 2023 in Kraft. Jedoch sind nicht alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen von dieser Sorgfaltspflicht betroffen und eine notwendige allumfassende Regelung ist noch ausstehend. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer menschen- und umweltgerechten Welt wird damit jedoch damit gemacht.
Literatur:
Kind, Martina. 2022. Für Mensch und Natur. Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/kolumne/nachhaltige-lieferkette-eu-lieferkettengesetz-menschenrechte-1.5555673 (Zugegriffen: 13.06.2022)
Europäische Kommission. 2022. Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Unternehmensregeln für Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest. Pressemitteilung. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_1145 (Zugegriffen: 13.06.2022)